Die Datenbank bietet Anbietern von ökologischen Tieren in Deutschland kostenlos die Möglichkeit, ihre Tiere zum Verkauf anzubieten. Dies ist in den Mitgliedsstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. Art. 26 der EU VO 2018/848 ab dem 1.1.2022 vorgeschrieben. Eine Ausnahmegenehmigung auf nicht-ökologische Zuchttiere, juvenile Aquakulturtiere und Geflügel (Zucht- und Masttiere jünger drei Tage) kann ebenfalls über die Datenbank erfolgen.
Laut der neuen EU-Verordnung für ökologischen Landbau, die im Jahr 2018 verabschiedet wurde, muss jeder EU-Mitgliedsstaat ab dem 1. Januar 2021 eine Datenbank einführen. In dieser Datenbank werden die national verfügbaren ökologischen Tiere und juvenilen Aquakulturtiere transparent gelistet, analog zur Datenbank für ökologisch vermehrtes Saatgut, die bereits seit dem Jahr 2004 verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten ist (EU VO 2018/848 und EG VO 889/2008).
Die Datenbank bietet allen betroffenen Parteien, von Landwirten über Händler und Anbieter bis zu den Verbänden, Kontrollstellen und zuständigen Behörden, eine schnelle und effiziente Möglichkeit, die Verfügbarkeit von ökologischen Tieren und juvenilen Aquakulturtieren zu prüfen, deren Anbieter aufzulisten, bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen für den Zukauf konventioneller Tiere zu beantragen und zu bearbeiten. Damit ist sie eine zentrale Informationsquelle und Plattform für die verschiedenen Tierarten. Außerdem dient sie als Grundlage für die Berichterstattung über Ausnahmegenehmigungen an die EU-Kommission.
Die Datenbank ist zentral für alle Tierarten unter der Webseite www.organicxlivestock.de abrufbar. Dort kann nach Tierarten gefiltert und zwischen ihnen gewechselt werden, sodass ein Überblick pro Tierart geschaffen wird. Anbieter und Landwirte können sich in der Datenbank registrieren und ihr verfügbares Angebot schnell und einfach eingeben. Landwirte, Kontrollstellen und zuständige Behörden wiederum sehen auf einen Blick, welche und wie viele Tiere zu welchem Zeitpunkt verfügbar sind und waren. Sollten die benötigten Tiere nicht verfügbar sein, kann vom Landwirt im System ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt und verschickt werden.
Die Datenbank wird neben Deutschland bereits im europäischen Ausland genutzt. Dies unterstützt die Vereinheitlichung der Prüfsysteme und damit der Ausnahmegenehmigungspraxis in Europa.
Das FiBL Deutschland betreut die Datenbank und deren Nutzer. Es übernimmt die Verwaltung der Daten, betreut die Hotline bei Fragen und kooperiert eng mit den betreffenden Behörden.