Gemäß der EU-Öko-Verordnung können für Biolebensmittel natürliche konventionelle Aromastoffe und -extrakte sowie Ökoaromen eingesetzt werden. Das Projekt zielt darauf ab, eine einheitliche Informationsgrundlage und Vorgehensweise zu erarbeiten, um konventionelle Aromen in Hinblick auf ihre Verwendbarkeit bei der Herstellung von Ökoprodukten beurteilen zu können. Weiterhin sollen technologische Herausforderungen bei der Herstellung von Ökoaromen erhoben werden. Es soll geprüft werden, ob die bereits zugelassenen Stoffe zur Herstellung von Ökoaromen genügen oder ob Anpassungen in der EU-Öko-Verordnung 889/2008 erforderlich sind.
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) durchgeführt. Während der Projektlaufzeit wird ein enger Austausch mit Experten wie Ökoverarbeitern, Aromenherstellern, Behörden und Verbänden stattfinden. Neben Handreichungen für die Praxisbeteiligten ist die Erstellung einer Handelsproduktliste von verwendbaren Aromen für die Ökoverarbeitung vorgesehen. Diese soll Ökoverarbeitern eine Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Aromen bieten.
Projektkoordination, Work package manager