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Zulassung von Praxisversuchen auf Biobetrieben

Abstract

Bewilligung von Praxisversuchen mit noch nicht bewilligten Produkten

Auf Bio Suisse-Betrieben dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Für Praxisversuche mit noch nicht bewilligten Produkten oder auf noch nicht bewilligten Kulturen (Lückenindikationen) ist im Voraus eine Bewilligung zu beantragen.

Finanzierung/ Donor

BLW (Sockelbeitrag)

FiBL Projektleitung/ Kontakt
FiBL Projektnummer 20019
Änderungsdatum 28.03.2023
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