Bewilligung von Praxisversuchen mit noch nicht bewilligten Produkten
Auf Bio Suisse-Betrieben dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Für Praxisversuche mit noch nicht bewilligten Produkten oder auf noch nicht bewilligten Kulturen (Lückenindikationen) ist im Voraus eine Bewilligung zu beantragen.
BLW (Sockelbeitrag)