Der Einsatz von Betriebs- und Futtermitteln in Schweizer Biolandwirtschaftsbetrieben ist in der «Bio-Verordnung» und der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geregelt. Die meisten Betriebe in der Schweiz sind zudem Mitglieder von Bio Suisse (Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen) und müssen zusätzlich deren Richtlinien und Weisungen einhalten. Die Beurteilung der einzelnen Handelsprodukte erfolgt am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) im Rahmen der Prüfung zur Aufnahme in die Betriebsmittelliste.
Die Betriebsmittelliste wird seit 1996 jährlich aktualisiert und Behörden und Labelinhabern zur Vernehmlassung und Genehmigung vorgelegt. Die Betriebsmittelliste für die Schweiz ist verbindlich für die Produzenten von Bio Suisse. Sie erscheint auf Deutsch und Französisch.