In fünf kleinen Schweizer Biorebbergen bis 0,25 ha wurden Proben von Blättern, Früchten und Weinen auf Pestizidrückstände hin untersucht. Die Blattproben wurden im Juli 2021 mitten in der Pflanzenschutzsaison gezogen, die Fruchtproben im folgenden September während der Wartefrist, in der keine Behandlungen mit Pestiziden mehr erlaubt sind. Weissweine aus den betreffenden Rebbergen wurden im Frühjahr 2022 bezüglich Pestizidrückständen analysiert. Alle Proben wurden mit einem Pestizidscreening sowie mittels Einzelmethode zum Nachweis der beiden Fungizide Fosetyl und Phosphonsäure untersucht.
Insgesamt wurden in den Proben 16 Substanzen gefunden. Dabei handelt es sich entweder um Fungizide oder um Metaboliten von Fungiziden. In den Blattproben der ersten Reihen der Rebberge wurden im Durchschnitt 6,4 Substanzen pro Probe gefunden. Rückstände von Substanzen, die mittels Pestizidscreening gefunden wurden, wiesen in den Blättern eine wesentlich, um einen Faktor 25 bis 50 höhere Konzentration auf als in den Proben von Früchten. Die Konzentrationen der Rückstände in den Früchten und im Wein waren ähnlich hoch. In den Blattproben waren die Konzentrationen von Rückständen in der ersten Reihe deutlich, um einen Faktor fünf höher als in der zweiten Reihe.
Phosphonsäure in allen Proben
Das Fungizid Fosetyl wurde in Früchten viel seltener gefunden als in Blättern, und im Wein seltener als in Früchten. Im Gegensatz dazu wurde Phosphonsäure in allen Proben in Blättern, Früchten und im Wein gefunden. Bei Phosphonsäure waren die Konzentrationen von Rückständen in den Blättern um den Faktor zwei bis drei höher als in den Früchten, in Früchten und im Wein waren sie ähnlich hoch. Die Blattproben wiesen keine Unterschiede zwischen der ersten und der zweiten Reihe auf.
Das Muster der Rückstände lässt vermuten, dass Abdrift die wahrscheinlichste Ursache für den Nachweis von Pestiziden im Screening ist. Die Rückstände von Phosphonsäure widerspiegeln das besondere Verhalten dieser Substanz, welche über den Winter im Holz eingelagert und während der Vegetationsperiode wieder in die Blätter und Früchte transportiert wird. Bei den Pestiziden, die mit dem Screening nachgewiesen wurden, überschreiten zwei der vier untersuchten Weine den Interventionswert für Bioprodukte.
Für Phosphonsäure in unverarbeiteten Biolebensmitteln gilt seit April 2023 ein Interventionswert von 0,05 Milligramm pro Kilogramm. Erfahrungswerte zeigen, dass der Gehalt an Phosphonsäure in Trauben und Wein ähnlich hoch ist. Alle vier untersuchten Weine überschreiten diesen Interventionswert. Biowinzerinnen und Biowinzer haben nur beschränkt Einfluss darauf, wie viele Pestizide durch Abdrift auf ihre Rebberge gelangt. Dies trifft ganz besonders auf die Phosphonsäure zu, bei der die Ursachen der Rückstände noch ungenügend bekannt sind.
Dieser Artikel erschien im August 2023 in der Open-Access-Publikation Agrarforschung Schweiz.
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