Die neue EU-Bioverordnung Nr. 2018/848 bringt für Betriebe in Drittländern, die ab 2025 weiterhin Bioprodukte in die EU und die Schweiz exportieren wollen, weitreichende Änderungen mit sich, insbesondere für Kleinbauerngruppen in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die Verordnung definiert neue Regeln und Bedingungen für die Zertifizierung von Produzentengruppen mit dem Ziel, die Qualität dieser Zertifizierungsform zu verbessern. Dies hat jedoch weitreichende Folgen für alle Produzentengruppen, die von Exportfirmen organisiert werden, aber auch für viele Biobauernkooperativen. Viele Gruppen müssen ihre rechtlichen Strukturen und betrieblichen Abläufe anpassen, um weiterhin als Gruppe zertifiziert zu werden.
Das FiBL evaluiert im Rahmen einer weltweiten Studie die zu erwartenden Auswirkungen der neuen Verordnung auf kleinbäuerliche Lieferketten in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie auf den Biomarkt in der EU und der Schweiz.
Die Studie wird vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziell unterstützt.
Projektleitung