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Umfrage zu den Auswirkungen der neuen EU-Bioverordnung auf die Bioproduktion in Drittländern

Bauer rührt Kakaobohnen in einer Kiste

80 Prozent aller Bioproduzent*innen ... (Foto: FiBL, Laura Armengot)

Frau trägt eine Palmpflanze auf dem Kopf gestützt

...sind Kleinbäuerinnen und -bauern, die in Gruppen zertifiziert werden. (Foto: FiBL, Paul van den Berge)

Die EU-Bioverordnung hat neue Regeln für die internationale Bioproduktion für den EU- und den Schweizer Markt definiert. Das FiBL Schweiz führt derzeit eine internationale Umfrage zu den Auswirkungen der neuen Verordnung auf kleinbäuerliche Lieferketten aus Entwicklungs- und Schwellenländern durch. Alle darin involvierten Interessensgruppen sind eingeladen, bis zum 6. Januar 2024 an der Umfrage teilzunehmen.

Die neue EU-Bioverordnung Nr. 2018/848 bringt weitreichende Veränderungen für Betriebe in Drittländern mit sich, die ab 2025 weiterhin Bioprodukte in die EU und die Schweiz exportieren wollen, insbesondere für Kleinbauerngruppen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Das Importsystem der EU wechselt von einem auf Gleichwertigkeit basierenden System darauf, dass auch Betriebe im Drittland alle detaillierten Anforderungen der EU-Bioverordnung einhalten müssen (Konformität statt Gleichwertigkeit).  Die neue Verordnung gilt bereits innerhalb der EU, wird jedoch erst im Laufe des Jahres 2024 zum ersten Mal in Drittländern kontrolliert. Ab dem 1. Januar 2025 werden für den Import aus den meisten Drittländern in die EU oder die Schweiz nur noch Zertifikate gelten, die die Konformität mit der neuen Verordnung 2018/848 bestätigen. Für Importe aus anerkannten Drittländern (zum Beispiel Indien, Tunesien und Chile) läuft eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026 um die Anerkennung in einem Handelsabkommen zu regeln.

Die Verordnung definiert neue Regeln und Bedingungen für die Zertifizierung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern als Gruppe mit dem Ziel, die Qualität dieser Zertifizierungsform zu verbessern.  Dies hat jedoch weitreichende Auswirkungen für alle Bauerngruppen, die von Verarbeitungs- oder Exportunternehmen organisiert sind, aber auch für viele biologisch arbeitenden Bauernkooperativen. Viele Gruppen müssen ihre rechtlichen Strukturen und operative Prozesse anpassen, um den neuen Voraussetzungen für Gruppenzertifizierungen zu entsprechen 

FiBL Umfrage

Im Rahmen einer weltweiten Studie evaluiert das FiBL, welche Auswirkungen der neuen Verordnung auf kleinbäuerliche Lieferketten aus Entwicklungs- und Schwellenländern sowie auf den Biomarkt in der EU und der Schweiz erwartet werden. Die Studie wird vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) finanziell unterstützt. 

Das FiBL lädt alle Akteur*innen mit Bezug zu kleinbäuerlichen Lieferketten aus Drittländern ein, sich bis zum 6. Januar 2024 an der Umfrage zu beteiligen (Links siehe unten). Bei der Umfrage wird differenziert zwischen Verarbeitungs- und Importunternehmen aus der EU und der Schweiz, Produzent*innengruppen und Handelsunternehmen in Drittländern und anderen Interessensgruppen wie Bioberater*innen, Entwicklungsorganisationen, Bioverbände, Kontrollstellen, Behörden etc.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage und/oder Weiterleitung an relevante Akteur*innen in Drittländern. Die Ergebnisse der Umfragen werden am Biofach-Kongress im Februar 2024 präsentiert.

Weitere Informationen

Kontakt

Florentine Meinshausen

Links und Downloads