Wer Bioprodukte kauft geht davon aus, dass sie keine Rückstände konventioneller Hilfsstoffe und gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthalten. Die Biobauern verwenden zwar keine derartigen Mittel. Trotzdem können durch Abdrift, Altlasten im Boden oder durch den Einsatz fremder Maschinen Verunreinigungen in die Produkte gelangen. Ein neues Merkblatt zeigt nun, worauf beim Einsatz fremder Maschinen zu achten ist und welche Vorsichtsmassnahmen gegen die Einfuhr von Rückständen und GVO getroffen werden müssen.