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Merkblatt zur Beschaffung von Jungpflanzen für den biologischen Obst- und Beerenanbau überarbeitet

Das FiBL Schweiz hat das Merkblatt zur Jungpflanzenregelung im biologischen Obst- und Beereanbau aktualisiert. Es erläutert detailliert die Anforderungen von Bio Suisse, dem Dachverband der Schweizer Biobäuerinnen und -bauern, und beschreibt das Vorgehen bei der Verwendung von nicht-biologischem Pflanzmaterial für Kern- und Steinobst, Reben, Nüsse, Kastanien, Beeren und andere Obstarten. Es enthält zudem Empfehlungen für die Beschaffung der Jungpflanzen.

Im Obst- und Beerenbau sind Bio-Suisse-Betriebe grundsätzlich verpflichtet, Knospe-Jungpflanzen (die Knospe ist das Label von Bio Suisse) aus inländischer Produktion zu verwenden. Für die Verwendung von Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen, ist eine Ausnahmebewilligung von der Biosaatgutstelle des FiBL erforderlich. Auf nicht-biologisches Pflanzgut von Kern- und Steinobst erhebt die FiBL Biosaatgutstelle im Auftrag der Markenkommission Anbau (MKA) von Bio Suisse eine Lenkungsabgabe auf der Basis von Referenzpreisen für Knospe-Ware. Für Reben und Beeren sowie für Obstarten, für die kein spezifischer Referenzpreis definiert ist (zum Beispiel Kiwi), oder für noch nicht veredelte konventionelle Jungpflanzen/Unterlagen wird keine Lenkungsabgabe erhoben.

Für die Einfuhr von Biojungpflanzen in die Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Diese sind im Merkblatt detailliert beschrieben.

Weitere Informationen

Kontakt

Thierry Suard

Link

fibl.org: Merkblatt "Jungpflanzenregelung für den Bioobst- und -beerenanbau"