Im Obst- und Beerenbau sind Bio-Suisse-Betriebe grundsätzlich verpflichtet, Knospe-Jungpflanzen (die Knospe ist das Label von Bio Suisse) aus inländischer Produktion zu verwenden. Für die Verwendung von Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen, ist eine Ausnahmebewilligung von der Biosaatgutstelle des FiBL erforderlich. Auf nicht-biologisches Pflanzgut von Kern- und Steinobst erhebt die FiBL Biosaatgutstelle im Auftrag der Markenkommission Anbau (MKA) von Bio Suisse eine Lenkungsabgabe auf der Basis von Referenzpreisen für Knospe-Ware. Für Reben und Beeren sowie für Obstarten, für die kein spezifischer Referenzpreis definiert ist (zum Beispiel Kiwi), oder für noch nicht veredelte konventionelle Jungpflanzen/Unterlagen wird keine Lenkungsabgabe erhoben.
Für die Einfuhr von Biojungpflanzen in die Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Diese sind im Merkblatt detailliert beschrieben.
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fibl.org: Merkblatt "Jungpflanzenregelung für den Bioobst- und -beerenanbau"