Für die Einführung des neuen Lebensmittelrechts gilt zwar eine 4-jährige Übergangsfrist bis Ende 2020; wer aber schon vorher neue Etiketten drucken muss, passt diese am besten bei dieser Gelegenheit an die neuen gesetzlichen Anforderungen an. Hinzu kommt, dass auch Bio Suisse und Demeter in ihren Richtlinien Präzisierungen für die Kennzeichnung gelabelter Produkte vorgenommen haben. Besonders für Verarbeiter gestaltet sich die Aufgabe recht anspruchsvoll, da die Anforderungen an die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verschieden sind, ob ein Produkt gemäss Bio-Verordnung, mit der Bio Suisse Knospe, dem Demeter-Label oder mit beiden Labeln deklariert wird.
Das Merkblatt von FiBL, Bio Suisse und Demeter listet und erläutert die einzelnen Anforderungen für die verschiedenen Deklarationen und zeigt anhand von drei Beispielen anschaulich, wie die Anforderungen auf die Etiketten zu übertragen sind. Das aktualisierte Merkblatt steht unter shop.fibl.org kostenlos zum Download zur Verfügung (Bestellnummer 1541) oder kann dort als farbiger Ausdruck bestellt werden.
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Regula Bickel
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shop.fibl.org: Merkblatt "Kennzeichnung biologischer Lebensmittel"