(Basel/Frick/Olten/St. Gallen, 28. Mai 2020) Die überarbeitete Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) in der Schweiz tritt per 1.7.2020 in Kraft. Zukünftig erlaubt diese auch die Betäubung und Entblutung eines Tieres auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Mit diesem Entscheid erreicht die zehnjährige Vorarbeit der Pionierbetriebe und der Biobranche unter Leitung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL einen wichtigen Meilenstein. Möglich gemacht haben diesen Schritt namentlich Lena und Cäsar Bürgi, Nils Müller, Nationalrätin Martina Munz und Nationalrat Karl Vogler, Stiftung Tier im Recht, Veterinäramt des Kantons Zürich, Vier Pfoten und die Vontobel Stiftung. Die Markenorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland begrüssen den Entscheid des Bundesrates. Sie fördern die Hofschlachtung auf ihren Betrieben mit verschiedenen Massnahmen auf Ebene Kommunikation und Projekte.
Vielversprechende Erkenntnisse der Pioniere
Erste Pionierbetriebe wenden alternative Schlachtmethoden dank kantonaler Bewilligungen bereits heute an. Die Erkenntnisse dieser Betriebe zeigen, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend ist. Das Tier wird in seinem gewohnten Umfeld betäubt und anschliessend entblutet. Danach erfolgt der Transport des Schlachtkörpers in einem speziell dafür konzipierten Anhänger. Das Tier muss nach Eintritt des Todes innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung bleiben den Tieren somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart. Dies wirkt sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität aus.
In der Schweiz zählen zu den Pionieren: Nils Müller und Claudia Wanger, Hof Zur Chalte Hose (Bio Suisse) mit dem Weideschuss sowie Lena und Cäsar Bürgi, Hof Silberdistel (Bio Suisse, Demeter) und Georg Blunier, Hof Dusch (Bio Suisse, Demeter, KAGfreiland) und neu auch Mischa Hofer (Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH) mit der Hofschlachtung. Die Verfahren bedürfen auch zukünftig einer Bewilligung, die jeweils vom zuständigen kantonalen Veterinäramt ausgestellt wird. Vorerst werden diese mobilen Systeme nur im Rindviehbereich Anwendung finden. In Zukunft soll die Hofschlachtung auch auf weitere Tiergattungen wie beispielsweise Kleinwiederkäuer, Schweine und Geflügel ausgeweitet werden.
Tierhaltung ist wichtiger Bestandteil der Schweizer Landwirtschaft. Die Labelorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland fördern das Tierwohl und stellen mit ihren Richtlinien eine artgerechte Haltung sicher. Das FiBL verfasst ein Merkblatt, das interessierten Betrieben einen Überblick zu den verschiedenen Hofschlachtungsmethoden und praktische Tipps gibt. Vertiefende Informationen dazu finden sich schon jetzt auf der Website Bioaktuell.ch.
Weitere Informationen
Medienkontakte
- FiBL, Eric Meili, Beratung und Projektleitung, 079 236 47 18, eric.meili(at)fibl.org
- Bio Suisse, David Herrmann, Verantwortlicher Medienstelle, 061 204 66 46, david.herrmann(at)bio-suisse.ch
- Demeter Schweiz, Aline Haldemann, Co-Geschäftsführerin, 076 418 78 24, a.haldemann(at)demeter.ch
- KAGfreiland, Marco Staub, Fachverantwortlicher Nutztierhaltung, 071 222 18 18, marco.staub(at)kagfreiland.ch
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bioaktuell.ch: Vertiefende Informationen zum Thema Hofschlachtungsmethoden
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