Gemeinsame Presseerklärung von Öko-Institut e.V. und Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL)
Gentechnik in der Landwirtschaft würde den ökologischen Landbau gefährden, der auf den Einsatz der Gentechnik verzichtet. Und er gefährdet damit auch die Freiheit der Verbraucher, zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen zu können. Zu diesem Ergebnis kommt die Untersuchung „Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft“.
Sie beschreibt die Bedingungen, die für ein unversehrtes Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik vonnöten sind. Dazu gehören rechtliche Szenarien für Sicherheitsabstände zwischen den Ökoflächen und den Feldern der konventionellen Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut in Freiburg und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau Berlin in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt erarbeitet. Sie wird jetzt zur „Grünen Woche“ in Berlin veröffentlicht.
Das Gutachten antwortet auf die Fragen:
- Was droht dem ökologischen Landbau durch die Einführung gentechnisch veränderter Kulturen in der konventionellen Landwirtschaft?
- Welchen Schutz des ökologischen Landbaus bieten das deutsche und das EU-Gemeinschaftsrecht heute?
- Was müsste verändert werden und welcher Schutzstandard ist praktisch möglich?
„Es darf nicht so sein, dass die Landwirte an den Folgen des Nebeneinanders von ökologischen und gentechnisch veränderten Kulturen leiden, weder die Ökobauern noch die konventionell wirtschaftenden Landwirte“, sagt Dr. Beatrix Tappeser, Koordinatorin des Bereichs „Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft“ im Öko-Institut Freiburg.
Die Wissenschaftlerin empfiehlt deshalb, zusätzliche Rechtspflichten zu schaffen. Dazu gehören Sicherheitsabstände bei der ökologischen Saatgutproduktion und Auflagen zum Schutz der Nachbarn beim Einsatz von Gentechniksaatgut. Ein parzellengenaues, im Internet öffentlich zugängliches Kataster der Gentechnikanbauflächen muss den Ökobauern und ihren Nachbarn schon vor der Aussaat Auskunft über mögliche Konflikte geben.
Die Studie zeigt zudem, dass es schwer sein wird, die Wahlfreiheit der Landwirte und der Verbraucher zu schützen. Das heute geltende Recht bietet zwar klare Ansatzpunkte, bedeutet aber für alle Beteiligten einen hohen Aufwand und ständige Ungewissheit. „Der hohe Aufwand darf nicht dem ökologischen Landbau aufgebürdet werden“, sagt Dr. Robert Hermanowski von Forschungsinstitut für biologischen Landbau Berlin. Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt warnt: „Um einen fortwährenden Rechtskrieg zu vermeiden, müssen intelligentere Lösungen gefunden werden. Dazu könnte nach dem Verursacherprinzip ein Schadensausgleichfonds der Saatgutindustrie gehören.“
Die Studie ist beim Umweltbundesamt auf Deutsch unter der Nummer 1/03 veröffentlicht. Die englische Version trägt die Nummer 2/03. Beide sind zu bestellen bei: Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin. Vorab müssen zehn Euro eingezahlt werden (Konto-Nr. 432765104, Postbank Berlin, BLZ 10010010.
Download der Studie
Kontakt
Kontakt Öko-Institut:
Dr. Beatrix Tappeser, Telefon +49 (0)761 45295–0
b.tappeser(at)oeko.de
Kontakt Forschungsinstitut für biologischen Landbau:
Dr. Robert Hermanowski, Telefon +49 (0)69 774224
Hinweis für Journalisten:
Dr. Beatrix Tappeser steht am 21. und 22. Januar bei der „Grünen Woche“ in Berlin als Gesprächspartnerin zur Verfügung. Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt ist am 24. Januar vor Ort.
Dr. Robert Hermanowski ist dort am 16., 17., 23. und 24. Januar zu erreichen. Termine für Interviews: Öko-Institut, Telefon +49 (0)761 45295-22, Rechtsanwalt Schmidt +49 (0)171 5714437, Forschungsinstitut: +49 (0)175 5904152.