Ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten und auch verschiedene Produktionsrichtlinien wie BIO SUISSE oder IP SUISSE lehnen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und deren Folgeprodukten in der Lebensmittelproduktion ab. Deshalb muss nach dem neuen Gentechnikgesetz auch die Wahlfreiheit für die Konsumentenschaft erhalten und die Produktion ohne Gentechnik weiterhin gewährleistet bleiben.
Wie diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden können, thematisierte eine Tagung des FiBL am 1. September 2004 in Bern. Die Trägerschaft für die Tagung übernahmen das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und das Bundesamt für Landwirtschaft.
Während die Ständerätin Simonetta Sommaruga nochmals daran erinnerte, was der Gesetzgeber mit dem Gentechnik-Gesetz erreichen wollte, informierten Fachleute aus Verwaltung und Praxis, wo sie mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen heute stehen. Dabei wurde klar, dass ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Produkten mit konventionellen und biologischen Produkten nur mit viel Aufwand und neuen Kosten vom Bauern bis zum Konsumenten erreicht werden kann. Auch ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft fallen diese Kosten heute durch zusätzliche Analytik und Massnahmen zur Qualitätssicherung an.
Ausgehend von den Erfahrungen der Bioproduktion präsentiert das FiBL Vorschläge für Standards für die Produktion mit Gentechnik und die Produktion ohne Gentechnik, die bei einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz dazu beitragen, ein Nebeneinander glaubwürdig sicher zu stellen.
Weitere Informationen
Kontaktpersonen am FiBL Frick: Karin Nowack und Bernadette Oehen
Tagungsband
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