Nichtwiederkäuer: Nur noch 5 Prozent konventionelles Futter
Die wichtigste Neuerung betrifft die Fütterung der Nichtwiederkäuer: Ab dem 1. Januar 2010 darf maximal 5 Prozent konventionelles Futter eingesetzt werden. Für Knospebetriebe gilt zusätzlich: Mindestens 90 Prozent muss Knospefutter sein.
Kein Laufstallobligatorium für Rindvieh
Ein wichtiger Entscheid ist bereits für 2011 gefallen. Der Bundesrat verzichtet auf die Festlegung einer Bestandesgrenze für ein Laufstallobligatorium. Somit ist das Rindvieh generell vom Laufstallobligatorium ausgenommen, also auch auf grossen Betrieben.
Weiterführende Informationen
Dokumente und Links
- Das gilt neu im Biolandbau 2010 ist in die Dezembernummer der Zeitschrift bioaktuell eingeheftet oder kann gratis heruntergeladen unter:
Merkblatt Das gilt neu im Biolandbau 2010 (FiBL-Shop) - Fütterungsrichtlinien 2010 nach Bio Suisse
Das Merkblatt mit diesem Titel zeigt detailliert und anschaulich, wie genau die Fütterung ab dem 1.1.2010 geregelt ist.
Merkblatt Fütterungrichtlinien 2010 nach Bio Suisse (im FiBL-Shop) - Bioregelwerk 2010
Die Einzelteile des Bioregelwerks 2010 (Verordnungen, Richtlinien, Weisungen usw.) werden laufend hochgeladen. Sie stehen zur Verfügung unter Bioregelwerk auf bioaktuell.ch
Kontakt
- Res Schmutz, FiBL Frick