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Biolandbau Schweiz: Das gilt neu

FiBL: Das gilt neu 2010

FiBL: Das gilt neu 2010

"Das gilt neu im Biolandbau 2010" liegt jetzt vor. Das jährlich erscheinende vierseitige FiBL-Merkblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen per 1.1.2010 oder später.

Nichtwiederkäuer: Nur noch 5 Prozent konventionelles Futter

Die wichtigste Neuerung betrifft die Fütterung der Nichtwiederkäuer: Ab dem 1. Januar 2010 darf maximal 5 Prozent konventionelles Futter eingesetzt werden. Für Knospebetriebe gilt zusätzlich: Mindestens 90 Prozent muss Knospefutter sein.

Kein Laufstallobligatorium für Rindvieh

Ein wichtiger Entscheid ist bereits für 2011 gefallen. Der Bundesrat verzichtet auf die Festlegung einer Bestandesgrenze für ein Laufstallobligatorium. Somit ist das Rindvieh generell vom Laufstallobligatorium ausgenommen, also auch auf grossen Betrieben.

Weiterführende Informationen

Dokumente und Links

  • Das gilt neu im Biolandbau 2010 ist in die Dezembernummer der Zeitschrift bioaktuell eingeheftet oder kann gratis heruntergeladen unter:
    Merkblatt Das gilt neu im Biolandbau 2010 (FiBL-Shop)
  • Fütterungsrichtlinien 2010 nach Bio Suisse
    Das Merkblatt mit diesem Titel zeigt detailliert und anschaulich, wie genau die Fütterung ab dem 1.1.2010 geregelt ist.
    Merkblatt Fütterungrichtlinien 2010 nach Bio Suisse (im FiBL-Shop)
  • Bioregelwerk 2010
    Die Einzelteile des Bioregelwerks 2010 (Verordnungen, Richtlinien, Weisungen usw.) werden laufend hochgeladen. Sie stehen zur Verfügung unter Bioregelwerk auf bioaktuell.ch

Kontakt

  • Res Schmutz, FiBL Frick