Die neue Betriebsmittelliste (bisher „Hilfsstoffliste“) für die Schweizer Bio Suisse-Betriebe steht zum Download bereit. Alle Bio Suisse-Betriebe erhalten die Druckausgabe Anfang Februar mit der Zeitschrift bioaktuell zugeschickt.
Neu stehen in der Schweiz für den Pflanzenschutz erstmals Produkte auf der Basis von Kaliumbicarbonat, Kaolin und Aureobasidium pullulans zur Verfügung. Für Auberginen ist neu ein Neem-Produkt zugelassen und gegen die Kirschenfliege kann erstmals der Pilz Beauveria bassiana eingesetzt werden. Für den Vorratsschutz ist nun auch der Nützling Trichogramma evanescens zugelassen.
Bei den Düngern sind Presswasser und Gülle aus der Co-Vergärung nur noch 2009 zugelassen. Beim Einsatz von Gärgut und Komposten, welche nicht in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, muss sich der Produzent versichern, dass die Schwermetallgrenzwerte der Bio-Verordnung eingehalten werden.
Über wichtige Änderungen, welche nach der Drucklegung der Betriebsmittelliste eintreten, informiert das FiBL auf der Website www.hilfsstoffliste.fibl.org.
Einige Handelsprodukte sind nicht mehr in der Liste aufgeführt. Für diese Produkte gilt: Bei Produzenten lagernde, bis zum Erscheinen der aktuellen Liste eingekaufte Vorräte solcher Produkte dürfen im laufenden Jahr noch aufgebraucht werden.
Die Betriebsmittelliste listet alle für Bio Suisse-Betriebe zugelassenen Pflanzenschutzmittel, Dünger, Handelssubstrate, Stallfliegenmittel, Siliermittel, Mineral- und Ergänzungsfuttermittel, Stalldesinfektionsmittel und Produkte zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Ferner enthält die Betriebsmittelliste auch Listen mit Produkten, denen bei einem Einsatz der Vorzug zu geben ist: feste Recyclingdünger, Saathilfsmittel, Ektoparasitenmittel, Desinfektions- und Hygienemittel (für andere Anwendungen als in Ställen), Weisselmittel, sowie Reinigungs- und Entkeimungsmittel für Melkgerätschaften.