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930 schonende Produkte von 170 Firmen im Biolandbau zugelassen

Hilfsstoffliste 2005 für Schweizer Biobetriebe erschienen

Die Bedeutung des Biolandbaus für die Volkswirtschaft nimmt zu. In der Schweiz sind im laufenden Jahr 930 umweltverträgliche Hilfsstoffe für den Land- und Gartenbau auf dem Markt, 170 Firmen bieten sie an. Es handelt sich um sanfte Produkte wie etwa ätherische Pflanzenöle, Urgesteinsmehle oder Marienkäfer, welche die strengen Anforderungen der BIO SUISSE Richtlinien erfüllen und deshalb auf der Hilfsstoffliste des FiBL stehen. Die Liste kommt jährlich neu heraus.

Wer sich für den Weg des Biolandbaus entscheidet, wird mit zahlreichen produktionstechnischen Fragen konfrontiert, zum Beispiel mit der Frage nach Hilfsstoffen, die auf dem Biohof zugelassen sind. Welche Steinmehle, Nutzinsekten, Pflanzenextrakte oder Pflanzenstärkungsmittel entsprechen den Anforderungen des Biolandbaus? In solchen Fragen verweisen die Richtlinien auf die „Hilfsstoffliste“, die vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL jährlich aktualisiert und in einer beachtlichen Auflage von 10'000 Exemplaren herausgegeben wird.

Für die Produzenten von BIO SUISSE (Knospe) und Migros-Bio ist die Hilfsstoffliste verbindlich. Für die Kategorien Pflanzenschutzmittel, Dünger und Handelssubstrate, Stallfliegenmittel, Siliermittel, Produkte zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten, sowie Desinfektionsmittel in Ställen handelt es sich um eine Positivliste, das heisst, es dürfen ausschliesslich die aufgeführten Handelsprodukte eingesetzt werden. Bei einzelnen Produktekategorien ist die Verwendung der aufgeführten Produkte empfohlen, aber nicht verbindlich (Ektoparasitenmittel, Mineral- und Ergänzungsfuttermittel, Reinigungs- und Entkeimungsmittel für Melkgerätschaften, Desinfektions- und Hygienemittel ausserhalb Ställen).

Seit 1996 erscheint die Hilfsstoffliste jährlich. Ihr Umfang hat sich laufend gesteigert, 2005 enthält die Liste 930 Produkte von 170 Firmen. Das zeigt, welche volkswirtschaftliche Bedeutung der Biolandbau hat. Innovative Firmen entwickeln und vermarkten schonende und umweltfreundliche Hilfsstoffe, die den strengen Richtlinien von BIO SUISSE und Migros-Bio entsprechen.     

Die Hilfsstoffliste wird von Expertinnen und Experten des FiBL vorbereitet und von den Labelorganisationen (BIO SUISSE, Migros-Bio) sowie den Behörden begutachtet und genehmigt. Die Rezepturen aller Substanzen werden am FiBL geprüft und mit den Biorichtlinien verglichen, bevor sie in die Hilfsstoffliste aufgenommen werden. Traditionen und Grundprinzipien des Biolandbaus sowie die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten werden in diesem Prozess ebenfalls berücksichtigt. Dazu werden hauptsächlich die Kriterien der International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM, weltweiter Dachverband des Biolandbaus) zugezogen.

Die FiBL-Hilfsstoffliste ist eine Pionierleistung von internationaler Bedeutung. Weltweit existiert nur eine weitere Hilfsstoffliste für den Biolandbau, welche auf einer ähnlich umfassenden Beurteilung basiert: Sie wird vom OMRI (Organic Materials Review Institute) für die USA herausgegeben.

Darüber hinaus baut das FiBL Deutschland derzeit unter Nutzung der am FiBL Schweiz vorliegenden langjährigen Erfahrungen ein ähnliches Verfahren zur Beurteilung von Betriebsmitteln für den ökologischen Landbau in Deutschland auf. Dort wird es im Februar 2006 die erste Liste mit Betriebsmitteln für den Öko-Landbau geben.

Neuerungen in der Hilfsstoffliste 2005

  • Dünger auf der Basis von Knochen-, Fleisch- und Blutmehl dürfen verwendet werden, sofern sie die neuen, strengeren gesetzlichen Auflagen erfüllen. Nach einem vierjährigen Ausschluss in Folge der BSE-Krise konnten wieder solche Dünger in die Hilfsstoffliste aufgenommen werden.
  • Neu wurden Mineral- und Ergänzungsfuttermittel aufgenommen. 2005 hat diese Liste noch empfehlenden Charakter, und für die Biokontrolle sind die bisherigen Futtermittelbestätigungen gültig. 2006 wird die Liste für diesen Bereich verbindlich. Bis dahin werden zusätzliche Ergänzungsfuttermittel aufgenommen.
  • Neu sind Desinfektionsmittel für sämtliche Anwendungen aufgeführt. Für die Desinfektion von Ställen ist die Liste neu verbindlich, für alle übrigen Anwendungen empfehlend.
  • Neu wurden Waschlösungen gegen Ektoparasiten aufgenommen.

Die Hilfsstoffliste umfasst 68 Seiten und ist auf Deutsch und Französisch erhältlich.
Sie kann für Fr. 10.- bezogen werden beim FiBL, Ackerstrasse, CH-5070 Frick, Tel. +41 (0)62 865-7272, Fax +41 (0)62 865-7273, E-Mail Bernhard Speiser
FiBL-Shop

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