Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau um andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft keine eigene Definition des Begriffs der Nachhaltigkeit vornehmen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär des BMELV, Dr. Gerd Müller, auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Cornelia Behm im Bundestag mitgeteilt.
In verschiedenen Gesprächsrunden des BMELV mit Vertretern betroffener Verbände sei mit allen Beteiligten Konsens erzielt worden, dass kein neuer Nachhaltigkeitsstandard entwickelt werden müsse. Es könnten vorhandene Standards und Kriterien genutzt werden, die bereits von unabhängigen Stellen überprüft würden. Der Staatssekretär verwies auf das schon eingeführte Zertifizierungssystem der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) für nachhaltige Landwirtschaft, das von der Thüringischen Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) entwickelte Kriteriensystem nachhaltige Landwirtschaft (KSNL). Zudem sollen nach Angaben Müllers auch Betriebe zugelassen werden, die das Eco-Management and Audit Scheme, EMAS, das Gemeinschaftssystem der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, durchlaufen haben.