Vor dem Hintergrund knapper Fördermittel und der angestrebten Flächenausdehnung des ökologischen Landbaus wurden die Instrumente des Steuerrechts auf ihre Eignung zur effizienten Förderung des ökologischen Landbaus untersucht. Entwickelt wurde das Konzept der Flexiblen Förderung, das neben einer pauschalen Flächenförderung eine betriebsindividuelle Zusatzförderung vorsieht.
Derzeit erfolgt die Förderung des ökologischen Landbaus überwiegend durch die Flächenprämien gemäß EG-Verordnung 1257/99. Betriebsindividuelle Grenzkosten bzw. Grenzleistungen werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Dies kann eine suboptimale Förderung zur Folge haben.
Im Rahmen des Projekts „Möglichkeiten des Steuerrechts zur Förderung des ökologischen Landbaus - Ein Ko-Instrument für eine effizientere Förderung“ (BÖL-Projekt Nr. 03OE168) wurde analysiert, inwieweit steuerliche Förderinstrumente genutzt werden können, um bestehende Fördermaßnahmen zu ergänzen.
Das neue Förderinstrument sollte folgende Anforderungen erfüllen:
- Einhaltung der ELER-Verordnung (Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), um Kofinanzierung durch EU-Mittel zu gewährleisten
- Rechtssicherheit
- Geringer administrativer Aufwand, geringe Transaktionskosten
- Transparenz
Basierend auf diesen Anforderungen wurde die sog. Flexible Förderung konzipiert. Sie besteht aus einer reduzierten pauschalen Flächenförderung, die durch eine betriebsindividuelle Zusatzförderung ergänzt wird. Die Zusatzförderung soll sich an den – bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben häufig sehr ausgeprägten – Einkommensschwankungen orientieren. Denn stärker schwankende Einkünfte verursachen höhere Kosten in Form höherer Ertragssteuerzahlungen und kostenintensiverer Liquiditätssicherungsmaßnahmen - diese sollen durch die Zusatzförderung ausgeglichen werden.
Kontakt
StB Prof. Dr. Enno Bahrs
Georg-August-Universität Göttingen
Institut für Agrarökonomie
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37073 Göttingen
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