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Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Risikomanagement beim Import von Ökoprodukten

Kontrolle beim Schlacher

Biolebensmittel aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur dann mit Hinweis auf die ökologische Erzeugung in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach gleichwertigen Erzeugungs- und Verarbeitungsbestimmungen hergestellt wurden und gleichwertigen Kontrollbestimmungen unterliegen wie die in der EU hergestellten Bioprodukte. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden Risikobereiche bei Kontrollen in Drittländern identifiziert und Instrumente für die Qualitätssicherung entwickelt.

Biolebensmittel aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur dann mit Hinweis auf die ökologische Erzeugung in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach gleichwertigen Erzeugungs- und Verarbeitungsbestimmungen hergestellt wurden und gleichwertigen Kontrollbestimmungen unterliegen wie die in der EU hergestellten Bioprodukte. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden Risikobereiche bei Kontrollen in Drittländern identifiziert und Instrumente für die Qualitätssicherung entwickelt.

Ziel des Projektes "Risikomanagement bei Importen von Produkten des ökologischen Landbaus aus Drittländern" (FKZ 03OE275) war es, Instrumente zu entwickeln, um die in Drittländern durchgeführten Inspektionen bei landwirtschaftlichen Erzeugern, Verarbeitern, Handelsunternehmen und Exporteuren effektiver auszugestalten und so den Verbraucherschutz zu verbessern.

Im Hinblick auf die Neufassung der Drittlandsregelung der EG-Öko-Verordnung wurden begleitend zu den Verhandlungen in Brüssel Vorschläge für die Neugestaltung des Artikels 11 (Drittlandsimporte) der EG-Öko-Verordnung 2092/91 erarbeitet.

Um wichtige Risikofaktoren und -bereiche zu identifizieren, wurden Akteure befragt, die in Drittländern tätig sind. Aus der Befragung wurde abgeleitet, in welchen Bereichen es (potenziell) Abweichungen zwischen den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung und den in den Drittländern angewandten und umgesetzten Standards gibt. Darauf aufbauend wurde ein Leitfaden für Wirtschaftsakteure erstellt, in dem die wichtigsten Risikobereiche und Maßnahmen für eine verbesserte Qualitätssicherung in Drittlandsprojekten dargestellt sind. Die in Drittländern tätigen Ökokontrollstellen werden durch Akkreditierungsstellen begutachtet. In einem Leitfaden für Akkreditierungsstellen wurden Kriterien zur Harmonisierung dieser Begutachtungen zusammengestellt.

Ferner wurden Entscheidungshilfen erarbeitet, um die Konformität und die Gleichwertigkeit von Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen in Drittländern mit den Vorgaben der Ökoverordnung besser beurteilen und im Rahmen standardisierter Verfahren effizient abwickeln zu können. Zur Sicherung des Informationsaustausches und des Wissenstransfers wurden Seminare für zuständige EU-Behörden, Akkreditierungsstellen und Wirtschaftsakteure durchgeführt.

Kontakt

Dr. Jochen Neuendorff
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4
37073 Göttingen
Deutschland
Tel. +49 551 58657
jochen.neuendorff(at)gfrs.de<br />