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Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Anpassung des Kontrollverfahrens an die Kontrollverordnung

Kontrolle in der Fleischverarbeitung

Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau. Ein Forschungsvorhaben hat die Anforderungen der EG-Kontrollverordnung an das EG-Kontrollsystem im ökologischen Landbau analysiert.

Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau. Diese haben die seit 1991 geltende EG-Öko-Verordnung abgelöst. In den Neuregelungen ist niedergelegt, dass das Kontrollsystem für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus im Einklang mit den Bestimmungen der "Kontrollverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) umgesetzt werden soll.

Im Rahmen des Vorhabens "Anpassung des Kontrollverfahrens nach der EG-Öko-Verordnung an die Anforderungen der Kontrollverordnung" (FKZ 06OE143) haben Experten der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) die Anforderungen der Kontrollverordnung und deren Folgerecht an das Kontrollsystem und -verfahren im ökologischen Landbau analysiert und dargestellt. Sie haben Vorschläge für Vorrangregelungen entwickelt, die in Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen berücksichtigt werden können. Weiterhin wurden nationale Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Ein "Handbuch für Öko-Kontrollstellen" mit Umsetzungsvorschlägen konkretisiert die Umsetzung auf Ebene der Ökokontrollstellen.

Kontakt

Dr. Jochen Neuendorff
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstrasse 4
37073 Göttingen
Tel. +49 551 4887731
Fax +49 551 58774
jochen.neuendorff(at)gfrs.de
www.gfrs.de