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Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Schlussbericht zur Öko-Kontrolle bei Events in der Bio-Gastronomie veröffentlicht

Bio-Büffet

Nach der EG-Öko-Verordnung betrifft die Kontrollpflicht alle Unternehmen, die über Werbeaussagen oder Etikettierung für ihre Erzeugnisse auf den ökologischen Landbau hinweisen; dies gilt auch für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Die Durchführung des Kontrollverfahrens nach EG-Öko-Verordnung trifft bei der Eventgastronomie auf besondere Probleme. Daher wurde ein angepasstes Standardkontrollprogramm für Events in der Öko-Gastronomie entwickelt.

Nach der EG-Öko-Verordnung betrifft die Kontrollpflicht alle Unternehmen, die über Werbeaussagen oder Etikettierung für ihre Erzeugnisse auf den ökologischen Landbau hinweisen; dies gilt auch für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Inzwischen werden in Deutschland rund 500 Einrichtungen der AHV von verschiedenen Öko-Kontrollstellen überprüft.

In einem zurückliegenden Forschungsprojekt im Rahmen des Bundesprograms Ökologischer (BÖL) Landbau („Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 in Einrichtungen der Ausser-Haus-Verpflegung", FKZ 03OE016) hatte sich gezeigt, dass die Durchführung des Kontrollverfahrens nach EG-Öko-Verordnung bei der Eventgastronomie auf besondere Probleme stößt: Die Vielfältigkeit der Events, die von Öko-Aktionswochen bis zu eintägigen europaweiten Bio-Kochfestivals reicht, kollidiert bisweilen mit den Erfordernissen der EG-Öko-Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes. So wurde in dem Projekt "Durchführung des Kontrollverfahrens nach EG-Öko-Verordnung bei Eventveranstaltungen in der Öko-Gastronomie" (FKZ 04OE037) ein angepasstes Standardkontrollprogramm für Events entwickelt.

„Events“ sind von Unternehmen oder Privatpersonen inszenierte Veranstaltungen mit der Absicht, definierte Zielgruppen im Sinne eigener Marketing- bzw. Kommunikationsziele zu aktivieren. Gastronomieevents, bei denen Öko-Lebensmittel eingesetzt werden, haben in Deutschland deutlich zugenommen. Sie reichen von der Durchführung von Öko-Aktionstagen oder -wochen bis hin zu Kulturfestivals.

Das Projekt gliederte sich in Designphase, Testphase und Anpassung; den Abschluss bildete ein Abstimmungsseminar mit Öko-Kontrollstellen und zuständigen Behörden. Auf der Grundlage von identifizierten „kritischen Punkten“ wurde ein Standardkontrollprogramm entwickelt, mit spezifischen Informationen zu Kennzeichnung und Kennzeichnungsverfahren, Meldeformular, Betriebsbeschreibung, Formular für Rezepturen und Inspektionsformular. Die Entwurfsdokumente wurden in Probeinspektionen auf ihre praktische Anwendbarkeit hin überprüft und anschließend angepasst. Auf Grundlage des identifizierten Bedarfs wurden Informations- und Schulungsmaterialien erstellt, in Informationsgesprächen und Schulungen überprüft und ebenfalls angepasst.

Kontakt

Dr. Jochen Neuendorff
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4
37073 Göttingen
Tel +49 551 58657
Fax +49 551 58774
jochen.neuendorff(at)gfrs.de