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Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Schlussbericht zu rechtlichen Hemmnissen in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung veröffentlicht

Das Öko-Institut e.V. hat untersucht, in welchen Bereichen der Hygiene-, Kennzeichnungs- und Herstellungsverfahren Gesetze und Verordnungen die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelverarbeitung behindern. Dabei wurde deutlich, dass die Rechtslage auf eine industrielle Nahrungsmittelproduktion ausgerichtet ist, während Öko-Lebensmittel häufig in kleineren und mittleren Betrieben handwerklich hergestellt werden.

Das Öko-Institut e.V. hat untersucht, in welchen Bereichen der Hygiene-, Kennzeichnungs- und Herstellungsverfahren Gesetze und Verordnungen die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelverarbeitung behindern. Dabei wurde deutlich, dass die Rechtslage auf eine industrielle Nahrungsmittelproduktion ausgerichtet ist, während Öko-Lebensmittel häufig in kleineren und mittleren Betrieben handwerklich hergestellt werden.

Im Rahmen des Projektes „Überprüfung der bestehenden Gesetze im Hinblick auf potenzielle Hemmnisse für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse (Projekt-Nr. 02OE335)“ wurden Literaturrecherchen durchgeführt, ökologische Lebensmittelverarbeiter befragt und ein Workshop veranstaltet. Dabei wurden rechtliche Hemmnisse in unterschiedlichen Bereichen aufgedeckt.

In Bezug auf EU-Öko-Verordnung steht vor allem der Anhang VI in der Diskussion. Dieser regelt die in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung zulässigen Zusatz- und Hilfsstoffe. Während die Verarbeiter eine restriktive Handhabung bei der Genehmigung von Zusatzstoffen im Allgemeinen befürworten, ergeben sich Schwierigkeiten durch die mangelnde Verfügbarkeit einzelner Stoffe. So ist beispielsweise der Einsatz gentechnikfreier Zusatz- und Hilfsstoffe vorgeschrieben, die Beschaffung dieser Stoffe wird aber aufgrund der zunehmenden Anwendung gentechnischer Verfahren bei der Hilfsstoffherstellung immer schwieriger.

Der erhöhte Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung getrennter Routinekontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Öko-Kontrollstellen lässt sich nach Einschätzung des Gutachtens nicht vermeiden. Dies wird mit den verschiedenartigen Untersuchungszielen der beiden Kontrollen begründet.

Bei einigen Produktgruppen sehen die Beteiligten spezifische Problembereiche:

  • Fleisch und Fleischerzeugnisse: die BSE-Verordnung (EG Nr. 999/2001) bereitet Schwierigkeiten insbesondere durch die Entsorgungskosten für Risikomaterial in mittleren und kleinen Betrieben und durch die Einschränkung der Warmfleischverarbeitung von Rindfleisch.
  • Milch und Milcherzeugnisse: Im Bereich der Milchverordnung schaffen erhebliche Spielräume bei der Auslegung von Normen und der Gewährung von Ausnahmemöglichkeiten Unsicherheiten bei Herstellern und Behörden. Im Rahmen des Gutachtens wird vorgeschlagen, einen Hygieneleitfaden zu erarbeiten, um die Bedingungen einheitlicher zu gestalten.
  • Säuglings- und Kleinkinderbeikost: Der in der EU-Richtlinie 96/5/EG festgesetzte Mindestgehalt an Vitaminen in Babynahrung ist so hoch angesetzt, dass selbst vitaminreiche Lebensmittel künstlich vitaminisiert werden müssen. Dies widerspricht jedoch dem Verständnis von vollwertigen, gesunden Nahrungsmitteln.

Die Ergebnisse des Gutachtens können zur Diskussion um die Ausgestaltung der neuen EU-Hygienevorschriften beitragen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an handwerkliche Betriebe im Bereich der Milch- und Fleischverarbeitung.

Kontakt

Andreas Hermann
Öko-Institut e.V.
Bereich Umweltrecht
Elisabethenstr. 55 - 57
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 8191-28
www.oeko.de/umweltrecht.htm