Die Weinbereitung im ökologischen Anbau ist in der aktuellen EG-Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nicht geregelt. In Anhang VI der Verordnung, der die zugelassenen Behandlungsstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe definiert, wird das Thema nicht berücksichtigt. Ziel eines Forschungsvorhabens war es, detaillierte Daten zur Anwendung von önologischen Verfahren und Behandlungsstoffen auf Öko-Weinbaubetrieben zu erfassen.
Im Rahmen der "Status Quo Analyse: Anwendung von önologischen Verfahren und Behandlungen beim Weinausbau in Betrieben des ökologischen Weinbaus" (FKZ 05OE038) wurde der aktuelle Stand der Weinverarbeitung in ökologischen Betrieben erfasst. An der Befragung beteiligten sich 92 Weinbaubetriebe und damit rund 25 Prozent aller ökologisch arbeitenden Weinbaubetriebe aus allen Anbaugebieten in Deutschland.
Der Schwerpunkt der Befragung lag auf der Erfassung der in den Betrieben eingesetzten und als notwendig erachteten Zusatz- und Behandlungsstoffe. Die Mehrzahl der eingesetzten Zusatz- und Behandlungsstoffe ist gemäß Anhang VI der EG-Öko-Verordnung zugelassen. Nur wenige Zusatz- und Behandlungsstoffe werden für eine qualitätsorientierte ökologische Weinbereitung zusätzlich benötigt. Der Einsatz von Schwefeldioxid oder Sulfit ist unumstritten. Strittig hingegen ist die Höhe des zulässigen Gesamt-SO2-Wertes. Kritische Zusatz- und Behandlungsstoffe im Sinne der Gentechnikfreiheit von Bio-Produkten sowie der Kennzeichnung allergener Behandlungsstoffe wurden in der Studie ermittelt.
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Dr. Uwe Hofmann
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