Die seit 2006 gültige EU-Hygieneverordnung schreibt vor, dass Schlachtstätten seit Ablaufen der Übergangsfrist Ende 2009 eine EU-Zulassung vorweisen müssen. Nun müssen auch Biobauern, die ihre Tiere direkt auf dem Hof schlachten, sowie kleine regionale Schlachtstätten eine EU-Zulassung beantragen. In einem Forschungsvorhaben wurden Hilfestellungen für den Zulassungsprozess entwickelt.
Im Projekt „Entwicklung von Hilfestellungen zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Hygieneverordnungen durch die handwerklichen Bio-Fleischverarbeiter“ (FKZ 07OE042) wollte das Büro für Agrar- und Regionalentwicklung den handwerklichen Bio-Fleischverarbeitern sowie Gemeinschaftsschlachtbetrieben, die eine EU-Zulassung erwirken müssen, Hilfestellung leisten. Das Projektteam informierte die Betriebe über die Rechtslage sowie über die EU-Zulassungspraxis der Bundesländer und Kreisbehörden. Darüber hinaus entwickelten die Expertinnen konkrete Unterlagen für den Zulassungsantrag sowie Vorlagen für die erforderlichen Eigenkontrollen. Durch die begleitende Beratung von Betrieben bei der EU-Zulassung und Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit den Zulassungsbehörden konnten sie diese Unterlagen auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüfen und weiterentwickeln.
Um künftig die Betriebe gegenüber Behörden besser vertreten zu können, wurde der „Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (Schwerpunkt ökologische Erzeugung) e.V.“ gegründet und unter das Dach des „Biohandwerk e.V.“ gestellt (www.biofleischhandwerk.de). Auf einem Abschlussworkshop wurden die Projektergebnisse mit Vertretern der Kreis-, Länder- und Bundesveterinärbehörden diskutiert und der neu gegründete Verband vorgestellt.
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Dr. Andrea Fink-Keßler
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