Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Berlin e.V.) hat in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kontrollstellen (KdK) ein Anforderungsprofil für Kontrolleure entwickelt, das zu einer Harmonisierung der Anforderungen und Zulassungskriterien für Kontrollpersonal beitragen soll. Damit wird ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Kontrollsystems nach EG-Öko-Verordnung geleistet.
Die Entwicklung des Anforderungsprofils für die drei Kontrollbereiche Erzeugung, Verarbeitung und Import erfolgte im Rahmen des Projektes “Entwicklung eines Anforderungsprofils für Kontrolleure im Rahmen des Kontrollsystems nach der EU-Verordnung 2092/91“ (BÖL-Projekt Nr. 02OE381).
Grundlage bildete zum einen die Auswertung der Tätigkeiten von Kontrolleuren (aufgegliedert nach unterschiedlichen Branchen und Kontrollbereichen) und zum anderen eine Analyse der Anforderungen, die in anderen Kontroll- und Qualitätssicherungsnormen und –verordnungen formuliert sind.
Das im Schlussbericht vorgestellte Anforderungsprofil besteht aus vier Teilen: aus der persönlichen Qualifikation, der Basisqualifikation, der fachliche Qualifikation und der Kenntnis der gesetzlichen Regelungen. Für jeden Teilbereich wurde abgeleitet, mit welcher Berufsausbildung, Trainingsmaßnahme etc. die erforderlichen Qualifikationen erreicht und wie sie nachgewiesen werden können.
Im Rahmen einer Umfrage unter den Kontrollstellen im deutschsprachigen Raum wurden ergänzend die derzeitigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Kontrollpersonal erfasst. Aus der Umfrage ging hervor, dass Bedarf an kontrollstellenübergreifenden Fortbildungen für Spezialbereiche (z.B. Rückstandsanalytik, Probenahmeverfahren, aktuelle Änderungen der EG-Öko-Verordnung) besteht.
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