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Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Schlussbericht und Handbuch zur Kontrolle des GVO-Verbots im ökologischen Landbau veröffentlicht

Im ökologischen Landbau ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und deren Derivate verboten. Die Einhaltung dieses Verbots wird bei den gemäß EG-Öko-Verordnung stattfindenden Kontrollen überprüft. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des Kontrollverfahrens in Bezug auf die Einhaltung des GVO-Verbots haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) das derzeit praktizierte Kontrollverfahren auf Schwachstellen hin untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Eine Verfahrensanleitung sowie Musterdokumente für die Kontrolle des GVO-Verbots werden in einem für Kontrollstellen und Inspekteure konzipierten Handbuch bereitgestellt.

Im ökologischen Landbau ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und deren Derivate verboten. Die Einhaltung dieses Verbots wird bei den gemäß EG-Öko-Verordnung stattfindenden Kontrollen überprüft. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des Kontrollverfahrens in Bezug auf die Einhaltung des GVO-Verbots haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) das derzeit praktizierte Kontrollverfahren auf Schwachstellen hin untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Eine Verfahrensanleitung sowie Musterdokumente für die Kontrolle des GVO-Verbots werden in einem für Kontrollstellen und Inspekteure konzipierten Handbuch bereitgestellt.

Im Rahmen des Projekts „Praktikabilität des Kontrollverfahrens zum GVO-Verbot im ökologischen Landbau“ (BÖL-Projekt Nr. 02OE072) wurden in einem ersten Schritt die methodischen Grundlagen des Kontrollverfahrens analysiert. Dabei wurden die Schnittstellen zwischen konventioneller und ökologischer Produktion besonders berücksichtigt. Basierend auf einer Interpretation des Verwendungsverbots von GVO bzw. GVO-Derivaten wurde eine Risikoliste weiterentwickelt, in der Stoffe aus konventioneller Produktion gelistet sind, die gemäß EG-Öko-Verordnung bei der Erstellung ökologischer Erzeugnisse eingesetzt werden dürfen und GVO bzw. GVO-Derivate sein oder enthalten können.

In einem weiteren Schritt wurden Ablauf und Durchführung des derzeit praktizierten Kontrollverfahrens untersucht. Im Rahmen von Betriebsbegehungen wurden kritische Kontrollpunkte innerhalb von Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Importunternehmen im Bereich Lebensmittel und Futtermittel identifiziert und analysiert. Ferner wurden analytische Nachweisverfahren auf ihre Einsetzbarkeit im Kontrollverfahren überprüft und Vorschläge für eine sachgerechte, prozessbegleitende Probenahme und -analytik entwickelt. Für den Nachweis von Mikroorganismen, die zur Herstellung von bestimmten GVO-Derivaten verwendet werden, konnte im Rahmen des Projekts kein geeignetes Nachweisverfahren entwickelt werden.

Basierend auf den Analysen und den bei den Betriebsbegehungen gewonnenen Erfahrungen wurde eine Kontrollsystematik entwickelt, die von Kontrollstellen als Instrument zur risikoorientierten Überprüfung der Einhaltung des Gentechnikverbots gemäß EG-Öko-Verordnung verwendet werden kann.

Das Kontrollkonzept wurde in Form eines Handbuchs veröffentlicht. Neben einer Musterverfahrensanleitung werden folgende Materialien bereitgestellt:

  • Interpretation des Anwendungsgebietes von GVO/ GVO-Derivaten
  • Risikoliste
  • Liste kritischer Kontrollpunkte
  • Probenahmevorschriften
  • Probenahmeformulare
  • Checkliste für Inspektionsbesuche
  • Muster einer Verpflichtungserklärung über die Einhaltung des Gentechnikverbotes gemäß den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung

Kontakt

Dr. Bärbel Jansen
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Thielallee 88-92
14195 Berlin
Tel. +49 30 84123686
Fax +49 30 84123635
b.jansen(at)bfr.bund.de
www.bfr.bund.de