Die EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848 (Art. 28 Abs. 1) fordert von allen Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen, mit denen Risiken der Kontamination von ökologischen Erzeugnissen durch nicht zugelassene Erzeugnisse/Stoffe vorgebeugt und entsprechend kritische Punkte bei den Verfahrensschritten identifiziert werden. Insbesondere für Landwirte sowie Handels-/Importunternehmen sind diese Vorgaben zur systematischen Absicherung der Öko-Integrität weitgehend neu.
Ziel des Projektes ist es, für Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel/Import) Leitfäden und Arbeitshilfen zu erstellen, die den Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben Hilfestellung bieten.
Die Leitfäden und Arbeitshilfen finden Sie unter folgenden Link: https://orgprints.org/id/eprint/42876/
Projektkoordination