Der Biolandbau schliesst in den Richtlinien weltweit die Züchtung von gentechnisch veränderten Sorten aus. In der Schweiz schliessen heute Saatgutproduzenten erfolgreich GVOs aus bzw. Chargen mit einem positiven GVO-Nachweis gelangen nicht auf den Markt. Trotzdem zeichnen sich folgende Tendenzen ab.
In der Saatgutverordnung der Schweiz sind GVO-Verunreinigungen bis zu 0.5% erlaubt. In der EU ist die Regelung noch nicht definitiv, aber es wird sich um eine Lösung in der gleichen Grössenordnung handeln. Beide Richtlinien gelten auch für Biosaatgut. Für die privaten Labelorganisationen sind diese Grenzwerte jedoch inakzeptabel.
Nachbau hat innerhalb von Europa unterschiedliche Bedeutung und nimmt auch in der Schweiz eher zu. Es stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Bioproduzenten ihre Ernte für die Aussaat weiter verwenden dürfen.
In den nächsten Jahren ist neben Nord- und Südamerika ein zunehmender GVO-Anbau in der EU und Osteuropa erwarten. Damit könnten bisher gentechnikfreie Zonen, die für die Vermehrung von Biosaatgut bevorzugt ausgewählt werden, schwerer zu finden sein.
Im Rahmen dieses Projektes sollen die in Europa für den Biolandbau wichtigen Kulturen auf ihre Gefährdung für GVO-Verunreinigungen klassiert werden. Ausgewählte Anbieter diese Kulturen werden befragt, wie sie GVO-Verunreinigungen ausschliessen. Diese Massnahmen werden in ausgewählten Fallbeispielen bewertet und ihr Erfolg überprüft.