Mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) soll die Biodiversitätsförderung punktuell vereinfacht und die Wirkung der Beiträge durch eine stärkere Zielausrichtung erhöht werden. Anpassungen bei den Biodiversitätsbeiträgen sind sowohl bei den Grundanforderungen (ohne Beiträge), den Biodiversitätsförderflächen-Typen (Anzahl, Art) sowie den Auflagen innerhalb der BFF-Typen vorgesehen.
Zusätzlich sollen neu auch Beiträge für besondere Leistungen geschaffen werden, welche verstärkte Anreize in Richtung Wirkungsverbesserung geben sollen. Angedacht sind bzw. waren zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie z.B. ein Betriebsbeitrag für einen hohen Anteil an wertvollen Biodiversitätsförderflächen (QII und Acker BFF) und einen Beitrag bei Inanspruchnahme einer Biodiversitätsberatung. Ziel dieser Studie war zu evaluieren, ob die neu angedachten Massnahmen und die Beiträge für besondere Leistungen und der Beitrag an die Beratung zu einer ökologischen Wirkungsverbesserung oder eher zu Mitnahmeeffekten führen. Des Weiteren interessierte das bestehende Beratungsangebot (u.a. Auslastung, Nachfrage, Angebot, Kosten und Kostenträger) und welche Beratung für die weiterentwickelten Biodiversitätsbeiträge nötig und zielführend ist.
Die Resultate dieser Studie basieren auf einer Pilotstudie mit zehn Landwirtschaftsbetrieben aus den Kantonen AG, FR und GR und einer online Umfrage bei 110 Beratungsinstitutionen. Basierend auf den Ergebnissen wurden Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge einschliesslich der Förderung der Beratung von Seiten Bund ausgearbeitet.