Seit dem 01.01.2022 müssen Bioschweine 100 % bio gefüttert werden. Damit entsteht die Herausforderung, dass die Anforderungen an die Schlachtkörper, insbesondere die Fettqualität weiterhin adäquat erfüllt werden müssen, um den hohen Schweizer Standard bei der Erzeugung von Bioschweinefleisch zu erhalten.
Das am FiBL zwischen 2017 und 2020 durchgeführte Projekt "Bioschwein 100.0" konnte zeigen, dass Schweine unter einer 100 %-Biofütterung durchschnittlich um 2 Prozentpunkte höhere PUFA-Gehalte (Polyunsaturated fatty acids, mehrfach ungesättigte Fettsäuren) im Rückenspeck aufweisen und das Einhalten der bisherigen PUFA-Grenzwerte zur Sicherung der Fettqualität (Proviande, 2014) nicht mehr möglich ist.
In der Folge ergab sich eine Branchenvereinbarung, die eine auf zwei Jahre befristete Anpassung der PUFA-Bezahlungsmaske beinhaltet. Damit werden die Grenzwerte für die PUFA ab März 2022 zwar beibehalten, aber die Abzugshöhen angepasst. Dennoch ist damit zu rechnen, dass einige Betriebe diese überschreiten und monetäre Abzüge für ihre Schlachtkörper bekommen. Daher ist es in dieser heiklen Phase der Futter-Umstellung essentiell unterstützende und beratende Arbeit zu leisten, damit eine 100 %-Biofütterung erfolgreich umgesetzt werden kann und nicht nachteilig ist für Bioschweinefleischerzeuger*innen.
Projektdurchführung