Landwirtschaftliche Betriebe bieten aufgrund der hier anfallenden Tätigkeiten mit einem engen Bezug zur Natur günstige Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Der Umgang mit Tieren, die Vielfalt und Abwechslung sowie die Strukturierbarkeit und Überschaubarkeit der Tätigkeiten fördern die Persönlichkeitsentwicklung. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen, die mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung und einer Beschäftigung im "Grünen Bereich" gemacht wurden, haben in den letzten Jahren zahlreiche "Werkstätten für behinderte Menschen" (WfbM) einen land- oder gartenbaulichen Bereich aufgebaut. Die von den Grünen Werkstätten ausgehenden wirtschaftlichen Perspektiven und Chancen für eine nachhaltige ländliche Entwicklung in der Region werden jedoch bisher nicht ausreichend genutzt. Durch eine gezielte Vernetzung dieser Einrichtungen mit landwirtschaftlichen Unternehmen, Einzelhandelsgeschäften, sozial-pflegerischen und kulturellen Einrichtungen in der Region können vielfältige Synergieeffekte entwickelt und neue wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden.
In einem Modellvorhaben wurde daher eine Methode zum Aufbau eines regionalen Netzwerks zwischen ländlichen Dienstleistern sowie landwirtschaftlichen Betrieben und Werkstätten für behinderte Menschen entwickelt und erprobt. Erarbeitet und umgesetzt wurden die neuen Konzepte in drei Einrichtungen in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Sie zeigen, dass alle Partner gewinnen, wenn Waren, Wissen und Ressourcen ausgetauscht und gemeinsam genutzt werden. Die Beispiele veranschaulichen eindrucksvoll, wie der ländliche Raum durch Vernetzung und Kooperation gestärkt werden kann. Im vorliegenden Leitfaden sind die Ergebnisse so aufbereitet, dass sie auch auf andere Regionen Deutschlands übertragbar sind.
Pages | 72 |
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Auteur·es | Albrecht Flake, Dr. Robert Hermanowski, Rebecca Kleinheitz, Dr. Marion Morgner, Thomas Ritter, Axel Wirz |
Année de parution | 2012 |
Série | Guide |
Version | Seulement à télécharger |
Langue | Allemand |
Numéro d'article | 1591 |