Mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 sollen für die Bio-Unternehmen erstmalig verbindliche Vorgaben für die Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen als Mittel zur Reinigung und Desinfektion (RuD) in Verarbeitungs- und Lagerstätten gelten. Ziel des Projektes RuDI ist es, eine konkrete fachliche Empfehlung für einen praxis- und ökotauglichen Regelungsansatz zur Ausgestaltung und Implementierung dieser Vorgaben auszuarbeiten, die den Behörden und Gesetzgebern zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Erarbeitung des Konzeptes werden die Parameter Lebensmittelsicherheit, Vielfalt der Anwendungsverfahren, betriebliche und produktgruppenspezifische Anforderungen, Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, EU-rechtliche und länderspezifische Vorgaben, Kosten sowie Kontinuität und Umsetzbarkeit in der Praxis berücksichtigt. Über die Projektlaufzeit findet eine kontinuierliche Einbeziehung von Branchenvertreter*innen der ökologischen Lebensmittelverarbeitung in Deutschland und einigen EU-Staaten sowie von Unternehmen und Verbänden der RuD-Herstellung statt.
Bei der Erarbeitung des Konzeptes zum Einsatz von RuD-Mitteln in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung und -lagerung werden die Parameter Lebensmittelsicherheit, Vielfalt der Anwendungsverfahren sowie betrieblicher und produktgruppenspezifischer Anforderungen, Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, EU-rechtliche und länderspezifische Vorgaben sowie Kosten, Kontinuität und Umsetzbarkeit in der Praxis berücksichtigt.
Zur Erreichung der Vorhabensziele werden die unternehmerischen und produktgruppenspezifischen Anforderungen an ein mögliches Regelungskonzept auf Ebene des EU-Öko-Basisrechts erfasst.
Auf Grundlage einer Literaturrecherche und von Gesprächen mit Expert*innen wird eine Übersicht der bereits angewandten sowie in der Branche diskutierten umweltorientierten Regelungsansätze zum Einsatz von Mitteln zur RuD erstellt und eine erste Bewertung mit Blick auf die Implementierung in der EU-Öko-Gesetzgebung vorgenommen.
Zudem werden die EU-rechtlichen, Länder- und Label-spezifischen Vorgaben zum Einsatz von Mitteln zur RuD in Europa ermittelt, reflektiert und aufbereitet.
Auf Basis der Zwischenergebnisse wird ein mögliches Regelungskonzept erstellt, einer SWOT-Analyse zur Bewertung der Praxistauglichkeit unterzogen und als Vorschlag zur Implementierung in der EU-Öko-Verordnung final ausgearbeitet.
Über die Projektlaufzeit findet eine kontinuierliche Einbeziehung von Branchenvertreter*innen der ökologischen Lebensmittelverarbeitung in Deutschland und einigen EU-Staaten sowie von Unternehmen und Verbänden der RuD-Herstellung statt.
Erarbeitet wird eine konkrete fachliche Empfehlung für einen Regelungsansatz zur inhaltlichen Rechtsausgestaltung inklusive zeitlichem Ablauf zur rechtlichen Implementierung, die den Behörden und dem Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird. Durch die laufende Einbindung von Fachkreisen über die Projektlaufzeit, die Durchführung einer BIOFACH-Veranstaltung und die Veröffentlichung der Projektergebnisse auf Internetportalen und in Fachzeitschriften sowie einem Praxismerkblatt werden die Ergebnisse den Akteuren der Bio-Branche vorgestellt und verfügbar gemacht.
Koordination